
Oldtimer, Familienauto, Motorrad, Geländemaschine, Geländewagen, Lkw, Bagger, Pistenraupe, Moped, Mofa, Roller, Elektrofahrrad (E-Bike), ganz gleich was für ein Fahrzeug Sie versichern möchten, wir finden den Versicherer mit dem besten Angebot für Sie und helfen Ihnen auch im Schadenfall weiter.
Elektro-Fahrräder, sogenannte E-Bikes oder auch Pedelecs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Vielen Nutzern ist allerdings nicht bewusst, dass es sich bei ihrem Fahrzeug um ein versicherungspflichtiges Risiko handeln kann.
Folgende Regelung gilt derzeit:| Überblick Typenklassen | Pedelec | E-Bike | |
|---|---|---|---|
| Betriebserlaubnis Versicherungskennzeichen | nicht notwendig | notwendig | |
| Motorleistung | < 250 Watt | < 500 Watt | |
| Pedalbewegung | notwendig | notwendig | nicht notwendig |
| Geschwindigkeit | < 25 km/h | < 45 km/h | < 20 km/h |
| Helmpflicht | nein | nein | nein |
Für E-Bikes/S-Pedelecs, die über einen Elektromotor mit mehr als 250 Watt verfügen und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder mehr erreichen, besteht außer der Versicherungspflicht auch die Führerscheinpflicht (ab 25 km/h Höchstgeschwindigkeit).
Diese Fahrzeuge können über ein übliches Versicherungskennzeichen versichert werden. Es handelt sich um die Fahrzeugart Leichtmofa (bis 20 km/h), Mofa (bis 25 km/h) oder Kleinkraftrad (25-45 km/h).
Die nicht versicherungspflichtigen Fahrzeuge sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Möchten Sie näheres dazu oder auch zu anderen Versicherungen wissen, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail an info@versicherungsvergleich-meister.de