
Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Es gibt im Rahmenvertrag zwei Alternativen: 1 Mio. oder 3 Mio. Euro. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist ebenfalls sinnvoll, weil kleinere Schäden beim Versicherten wie bei der Gesellschaft meistens mehr Aufwand verursachen als die eigentliche Schadenzahlung. Außerdem kann man durch einen Selbstbehalt auf Dauer eine Menge Prämien sparen.
Zur Ermittlung der Mieteinnahmen wird die "ortsübliche Durchschnittsmiete" herangezogen. Diese können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder in der nächst größeren Stadt bei der Kreisverwaltung in Erfahrung bringen. Diese Durchschnittsmiete müssen Sie mit der Gesamt-Wohnfläche Ihres Hauses multiplizieren und erhalten sodann die monatliche Netto-Kaltmiete. Dazu addieren Sie bitte die anfallenden Nebenkosten (Müllgebühren, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.) und erhalten die monatliche Brutto-Warmmiete, multipliziert mit zwölf Monaten ergibt die Brutto-Jahresmiete. Nicht enthalten in der Bruttojahresmiete sind selbstverständlich die Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Wasser).
Auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken benötigen diese Versicherung. Die Anmeldung wird zum Mindestbeitrag erfolgen, bitte vermerken Sie jedoch auf dem Anmeldeformular, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. Sofern jedoch über den BdV-Rahmenvertrag eine Anmeldung zur Gruppen-Privathaftpflichtversicherung besteht, ist ein unbebautes Grundstück von einer Größe bis zu 2.000 m² bereits mitversichert. In diesem Falle muss dem BdV die Gesamtgröße sowie die komplette Anschrift bekannt gegeben werden.