Versicherungen Agentur Meister GmbH
Volker Meister

VERSICHERUNGSMAKLER
VERSICHERUNGSVERGLEICHE
VERSICHERUNGSFACHMANN

Kontakt:
Versicherungen
Agentur Meister GmbH
Volker Meister
Derner Kippshof 31

44329 Dortmund

Tel: 0231 - 7289330
Fax: 0231 - 7289490

Mail senden Home

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Es gibt im Rahmenvertrag zwei Alternativen: 1 Mio. oder 3 Mio. Euro. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist ebenfalls sinnvoll, weil kleinere Schäden beim Versicherten wie bei der Gesellschaft meistens mehr Aufwand verursachen als die eigentliche Schadenzahlung. Außerdem kann man durch einen Selbstbehalt auf Dauer eine Menge Prämien sparen.

Wie berechnet man die Brutto-Jahres-Mieteinnahme?

Zur Ermittlung der Mieteinnahmen wird die "ortsübliche Durchschnittsmiete" herangezogen. Diese können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder in der nächst größeren Stadt bei der Kreisverwaltung in Erfahrung bringen. Diese Durchschnittsmiete müssen Sie mit der Gesamt-Wohnfläche Ihres Hauses multiplizieren und erhalten sodann die monatliche Netto-Kaltmiete. Dazu addieren Sie bitte die anfallenden Nebenkosten (Müllgebühren, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.) und erhalten die monatliche Brutto-Warmmiete, multipliziert mit zwölf Monaten ergibt die Brutto-Jahresmiete. Nicht enthalten in der Bruttojahresmiete sind selbstverständlich die Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Wasser).

Benötige ich für ein unbebautes Grundstück ebenfalls eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken benötigen diese Versicherung. Die Anmeldung wird zum Mindestbeitrag erfolgen, bitte vermerken Sie jedoch auf dem Anmeldeformular, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. Sofern jedoch über den BdV-Rahmenvertrag eine Anmeldung zur Gruppen-Privathaftpflichtversicherung besteht, ist ein unbebautes Grundstück von einer Größe bis zu 2.000 m² bereits mitversichert. In diesem Falle muss dem BdV die Gesamtgröße sowie die komplette Anschrift bekannt gegeben werden.

Ich habe mein Haus verkauft. Der Versicherer lehnt jetzt meine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ab. Ist er hierzu berechtigt?

Ja. Gemäß § 69 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages auf den Erwerber (Käufer) über. Ein Kündigungsrecht steht danach nur dem Käufer zu und dies auch erst nach erfolgter Grundbucheintragung (§ 70 VVG). Die Prämie für die laufende Versicherungsperiode steht dem Versicherer in jedem Fall nach § 70 Absatz 3 VVG zu. Veräußerer und Erwerber haften für die Prämie in diesem Zeitpunkt gesamtschuldnerisch.

Möchten Sie näheres dazu oder auch zu anderen Versicherungen wissen, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail an info@versicherungsvergleich-meister.de
© 2005 - 2011 webdesign lünen webfeger.com / Versicherungen Agentur Meister GmbH / Valid HTML 4.01